Klingenberg Automobile,Stand 24.09.2009
Der Vermittler ist auf der Grundlage dieses Vermittlungsvertrages und der gegebenenfalls zu erteilenden Vollmacht berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers ein von diesem spezifiziertes Kraftfahrzeug von einem Händler zu erwerben und entsprechende Willenserklärungen abzugeben. Der Vermittler wird als Vertreter des Auftraggebers im Rahmen des Kraftfahrzeugkaufes nicht Vertragspartner des Auftraggebers.