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Allgemeine Geschäftbedingungen der Neuwagenvermittlung

Klingenberg Automobile,Stand 24.09.2009

Der Vermittler ist auf der Grundlage dieses Vermittlungsvertrages und der gegebenenfalls zu erteilenden Vollmacht berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers ein von diesem spezifiziertes Kraftfahrzeug von einem Händler zu erwerben und entsprechende Willenserklärungen abzugeben. Der Vermittler wird als Vertreter des Auftraggebers im Rahmen des Kraftfahrzeugkaufes nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger

Klingenberg Automobile
Stand Januar 2002

I . Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten

  1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
  2. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufer.

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AGB Werkstatt

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen,

Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge

Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
Stand: 03/2008

I. Auftragserteilung

  1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
  2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
  3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

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